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Flyer

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Wärmedämmung an Altbauten

Die Erhaltung der Umwelt, die Endlichkeit fossiler Energieträger und insbesondere der Schutz des Klimas erfordern im Bereich der rationellen Energieverwendung schnelles und wirksames Handeln. Ziel der Förderung von Wärmedämmmaßnahmen an Altbauten ist es, Energie in Gebäuden einzusparen, die bis 31. Dezember 1994 gebaut wurden.

Gefördert werden Wärmeschutzmaßnahmen, die dazu führen, dass der Wärmeschutzstandard in Wohngebäuden und Wohnungen der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) möglichst nahe kommt. Die Investitionskosten für neu geschaffene und unbeheizte Wohnräume werden nicht gefördert.

Die Förderung ist bei der Kommunale EnergieSpargesellschaft Stuhr mbH, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen (KESS) zu beantragen.

Alle weiteren Informationen zu diesem Förderprogramm sowie das Antragsformular finden Sie hier:

Sie können uns auch gerne den Förderantrag mit einer Gebäudeanalyse oder einem Gutachten und einem Angebot über die auszuführenden Maßnahmen per E-Mail zusenden.

Thermische Solarenergienutzung

Die Erhaltung der Umwelt, die Endlichkeit fossiler Energieträger und insbesondere der Schutz des Klimas erfordern im Bereich der rationellen Energieverwendung schnelles und wirksames Handeln. Die Kommunale EnergieSpargesellschaft Stuhr mbH (KESS), Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen möchte daher die Installation thermischer Solaranlagen nach Maßgabe der nachfolgenden Richtlinie finanziell fördern, um so den Anteil erneuerbarer Energien an der Erwärmung von Brauchwasser und der Raumheizung zu erhöhen.

Insbesondere macht die KESS eine Förderung bzw. die Höhe der Förderung davon abhängig, ob der Einbau einer thermischen Solaranlage aus ökologischen Gesichtspunkten heraus betrachtet sinnvoll ist und ob nicht bei einem hohen Energieverbrauch vor Gewährung einer Förderung zunächst Energieeinsparende Maßnahmen (siehe KESS-Förderprogramm „Wärmedämmung an Altbauten“) durchgeführt werden sollten. Ein zentrales Ziel des Förderprogramms ist die Einsparung von Primärenergie und die Reduzierung klimaschädlicher Emissionen im Bereich privater Haushalte.

Gefördert werden nur die Neuerrichtung und Inbetriebnahme von Anlagen zur thermischen Solarenergienutzung in der Gemeinde Stuhr, die der Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung dienen. Es werden nur Gesamtanlagen (Kollektoren, Warmwasserspeicher, Steuerung, Verrohung des Solarkreislaufs) gefördert.

Die Förderung ist bei der Kommunale EnergieSpargesellschaft Stuhr mbH, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen (KESS) zu beantragen.

Alle weiteren Informationen zu diesem Förderprogramm sowie das Antragsformular finden Sie hier:

Sie können uns auch gerne den Förderantrag mit einer Gebäudeanalyse oder einem Gutachten und einem Angebot über die auszuführenden Maßnahmen per E-Mail zusenden.